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Am 26. Juni 2023 wurde ein neuer Vorstand des Ortsverbandes Bündnis90/Die Grünen in der gut besuchten Mitgliederversammlung gewählt. Die vorzeitige Neuwahl war durch das Ausscheiden von zwei Vorstandsmitgliedern notwendig geworden.
Der Ortsverband besteht nun schon über drei Jahre und möchte an die gute Arbeit der Bunten Liste Allensbach anknüpfen. Diese hat in fast 30 Jahren wichtige kommunalpolitische Impulse gegeben. Der neue Vorstand sieht es als wesentliche Aufgabe an, den Kommunalwahlkampf 2024 vorzubereiten, die relevanten Themen zu identifizieren, aufzubereiten und die Kandidatinnen- und Kandidatenliste zusammenzustellen.
v.l. Heinrich Eberhart-Sahle, Jürgen Saegert (Beisitzer), Reiner Nitsche, Rolf Wiehler
Zur Meldung Landrat wendet sich an die DB wegen Vegetationsrückschnitt.(SK 19.07.2023)
Einen funktionierenden Vegetationsrückschnitt an der Bahnstrecke zu fordern ist wohlfeil, aber es verbleiben genügend Hausaufgaben für den Landkreis.
Der Schienenersatzverkehr (SEV) funktioniert bei jeder ungeplanten Streckensperrung nur mangelhaft, er setzt viel zu spät ein und es ist, wie auch dieses Mal, viel zu wenig an Kapazität da.
Immerhin ist die Strecke Konstanz- Singen das Rückgrat des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Konstanz mit täglich tausenden Fahrgästen.
Wo ist der Plan B, für den Fall, dass die DB (wieder einmal) beim SEV versagt? Es gibt mehrere Verkehrsbetriebe im Landkreis, die in Summe über 100 Busse täglich im Einsatz haben. Es sollte möglich sein, seitens des Landkreises Maßnahmen zur Bereitstellung von Kapazitäten zu treffen, auch um den Preis der temporären Ausdünnung einzelner Stadtbuslinien im Notfall.
Dafür braucht es proaktives Handeln und Verhandeln und umsonst wird es auch nicht sein. Aber man steht bei der nächsten Streckensperrung und dem erneuten und erwartbaren Versagen der DB nicht mit leeren Händen da.
Es gäbe noch viel mehr zu tun, beispielsweise wenn der nächste Baum, wie schon geschehen, zwischen Radolfzell und Singen auf die Oberleitung fällt, dann ist auch Konstanz- Radolfzell lahmgelegt.
Weil die Speisung aus Singen in Richtung Konstanz erfolgt, ist ein Inselbetrieb Konstanz – Radolfzell nicht möglich. Eine Speisemöglichkeit der Oberleitung aus der Schweiz via Konstanz gibt es derzeit nicht.
Auch hier benötigt es proaktives Handeln und Verhandeln, zusammen mit der Schweiz, um die technischen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, dass im Notfall via Konstanz/ Kreuzlingen eingespeist werden kann.
Aber selbst zu einfachsten Maßnahmen war man seitens des Landkreises während des einwöchigen Stillstandes nicht in der Lage. Der Schienenersatzverkehr stand vor Allensbach morgens mit im langen Stau, denn die noch zahlreicheren B33- Stauumfahrer stauten sich am westlichen Allensbacher Ortseingang auf hunderten von Metern. In der Schweiz hätten Verkehrskadetten die Strecke für den Schienenersatzverkehr freigehalten und die Autofahrer dorthin zurückgeschickt, wo sie hergekommen waren: zur B33. Im Autoland Deutschland ein Sakrileg.
Alle wissen es. In der gegenwärtigen Debatte um die Energiewende blockiert seit Beginn die FDP in der Regierungskoalition jegliche Versuche auf deutschen Autobahnen eine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung einzuführen, wie sie in allen anderen Ländern der Europäischen Union und in unserem Nachbarland Schweiz seit langem gilt. Ebenfalls wissen alle, dass dies ein effektiver Beitrag zum Energiesparen, zur CO2 Reduktion wäre und zur Verringerung der Abhängigkeit vom Import von fossilen Treibstoffen.
Diese Debatte ist nur ein Symptom der gegenwärtigen im wahrsten Sinne des Wortes verfahrenen Situation, die nicht nur die Tempobegrenzung auf Autobahnen betrifft. Die Grundlage des Übels ist die bestehende Straßenverkehrsordnung, die im Geist des 20. Jahrhunderts „freie Fahrt für freie Bürger“ propagiert. Sie verhindert auch, dass Kommunen dort, wo es ihnen notwendig erscheint, Tempo 30 einführen. Stets blockieren vorgesetzte Kreisbehörden oder auch Kläger mit der StVO, die nur unter sehr einschränkenden Bedingungen solche Einschränkungen zulässt, entsprechende Forderungen. So seit Jahren in Allensbach und auch auf den Autobahnen der Region, als eine Tempo 130 Regelung auf der A81 bei Geisingen vor kurzem vom Gericht gekippt wurde.
Ändern werden sich die Verhältnisse erst, wenn eine grundlegende Änderung der Straßenverkehrsordnung gelingt. Dann erübrigt sich der mühselige, zeitraubende und oft fruchtlose Kampf von Initiativen und Gemeinden für eine weitergehende Verkehrsberuhigung auf ihren Durchgangsstraßen. Mit der gegenwärtigen Regierungskonstellation ist das leider nicht zu erwarten.
Übrigens wäre eine Ausweitung der Tempolimits auch auf die Landstraßen z.B. auf 80 km/h durchaus erstrebenswert. Dort geschehen die meisten Unfälle mit Todesfolge (59%).
Ein weiterer Aspekt der Verkehrsdebatte würde durch diese Maßnahmen ebenfalls tangiert. Die Fahrzeughersteller dürfen nicht weiter darin bestärkt werden, immer leistungsstärkere Motoren und schwerere Fahrzeuge auf den Markt zu bringen anstatt die technologischen Fortschritte zum Energiesparen einzusetzen. Ebenfalls muss der kulturelle Aspekt berücksichtigt werden. Das Auto als Fetisch, als Identitätsstiftendes Konsumgut muss seine diesbezügliche Attraktivität verlieren und sich zum reinen Verkehrs- und Transportmittel wandeln. Autoposer gehören dann der Vergangenheit an.
Zur Veranschaulichung der Zahlen zum Thema Tempolimit, Unfälle, CO2, Unfallzahlen, Mikroplastik :
https://www.zeit.de/wq/2023-18#infografik-jetzt-mal-langsam
Hier noch einige Daten:
Allensbach ist etwa 2km lang.
Bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 45 km/h benötigt ein Fahrzeug dafür 2 Min 40 s
Bei 30 km/h erhöht sich die Zeit auf 4 Min, also 1 Min. 20 s mehr.
Der Anhalteweg verringert sich dabei von 40m auf 18m.
Im Zeitraum 1881-2022 war das Jahr 2022 mit einer mittleren Lufttemperatur von 10,6 °C das wärmste Jahr in Baden-Württemberg. Infolge des globalen Klimawandels ist die vieljährige Lufttemperatur, die die klimawandelbedingte Erwärmung widerspiegelt, von 7,7 °C auf 10,0 °C gestiegen. Der Anstieg um 2,3 °C entspricht etwa dem Zweifachen des mittleren globalen Lufttemperaturanstiegs von 1,1 °C. Darüber hinaus fand eine Beschleunigung der durchschnittlichen 10-jährigen Lufttemperaturänderung in den vergangenen vier Jahrzehnten auf über 0,4 °C statt. Damit hat sich die Lufttemperatur im Land allein in den letzten 40 Jahren um mindestens 1,6 °C erhöht. Unterstellt man diese Änderungsrate bis zum Jahr 2040 – das Jahr, in dem BadenWürttemberg zum Zwecke des Klimaschutzes Netto-Treibhausgasneutralität erreichen will – wird der klimawandelbedingte Lufttemperaturanstieg rund 3,0 °C betragen.
Durch den regionalen Klimawandel ändert sich die Lufttemperatur in Baden-Württemberg deutlich stärker als im globalen Durchschnitt. So ist zukünftig mit deutlich höheren Lufttemperaturwerten im gesamten Jahresverlauf zu rechnen. Dies führt zur eingeschränkten Entwicklung von Schneedecken im Winter, zur Verlängerung der Vegetationsperioden in Frühjahr und Herbst sowie zu deutlich mehr und intensiverer Hitzebelastung im Sommer. Gerade deshalb muss die sich auf Baden-Württemberg auswirkende Lufttemperaturänderung der Maßstab für jedwedes, dringend erforderliches Klimaschutz- und Klimawandelanpassungshandeln sein.
Zur Bekämpfung des Klimawandels mit dem Ziel der Abschwächung des klimawandelbedingten Lufttemperaturanstiegs müssen alle Teile der Gesellschaft Baden-Württembergs aktiv zur Einhaltung der im KlimaG formulierten Klimaschutzziele beitragen. Zusammen mit einer stringenten Klimawandelanpassungsstrategie ist dies die Grundvoraussetzung dafür, dass Baden - Württemberg für zukünftige Generationen als starker Wirtschaftsstandort und lebenswertes Land erhalten werden kann.
Sollten wir diese schöne und wertvolle Kulturlandschaft nicht für unsere Kinder und Enkel erhalten?
Wir alle genießen die Blütenpracht einer Streuobstwiese im Frühling, das satte Grün, das Vogelgezwitscher, das Leben in den Gräsern und die Früchte im Herbst.
Wer sich mit dem ökologischen Reichtum der Streuobstwiesen beschäftigt, kann nicht umhin, sie bewahren zu wollen.
Aus gutem Grund genießen unsere Streuobstwiesen zunehmend mehr Schutz:
Streuobstwiesen sind seit dem 31. Juli 2020 gesetzlich geschützt,
§ 33a NatSchG, Erhaltung von Streuobstbeständen.
Streuobstanbau wurde am 21. März 2021 in die Liste der Immateriellen Kulturgüter übernommen.
Streuobstwiesen sind ein genetischer Speicher für alte Obstsorten und Heimat für über 5000 Tier- und Pflanzenarten.
Der Erhalt der Streuobstwiesen hat Priorität, nur falls dieses nicht möglich ist, darf an eine Umwandlung gedacht werden und es müssen Ausgleichsmaßnahmen getroffen werden.
Eine Stellungnahme des Ortsvorstands Bündnis90/Grüne Allensbach:
Mehr »…und wie kam es überhaupt dazu, dass derzeit so viele Streuobstwiesen in Gefahr sind und wie ist unsere Position zur Thematik §13b und Baugebiet Breite in Kaltbrunn?
Mehr »Jeden Tag werden in Baden-Württemberg fünf bis sechs Hektar Wiesen, Wälder und Felder zugepflastert.
Biotope, Artenvielfalt und Äcker für die Lebensmittelproduktion müssen neuen Wohn- und Gewerbegebieten weichen, anstatt dass bestehenden Siedlungsflächen neues Leben eingehaucht wird. Der stetig voranschreitende Flächenfraß ist eines der größten Natur- und Umweltprobleme. In den letzten 50 Jahren haben wir in Baden-Württemberg so viel Fläche versiegelt wie die 80 Generationen davor zusammen! Das ist zu viel!
Zwar hat sich die Landesregierung Baden-Württemberg im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, den Flächenverbrauch kurzfristig auf 2,5 Hektar pro Tag und bis 2035 auf Netto-Null zu reduzieren. Davon sind wir aber weit entfernt. Deshalb hat der NABU Baden-Württemberg mit 16 anderen Umwelt-, Naturschutz- und Landwirtschaftsverbänden den Volksantrag „Ländle leben lassen“ initiiert.
Wir haben genug vom Flächenfraß auf Kosten der Natur!
Unser Ziel: Gesetzlich verbindliche Obergrenzen für den Neuverbrauch an Flächen, die die Reduzierung auf zunächst 2,5 Hektar pro Tag und bis 2035 die Netto-Null garantieren.
Die Initiative "Die Aufheber" aus Berlin schlägt eine Lösung für ein Ärgernis vor, das flächendeckend allen auf die Nerven geht!
1.Das Problem:
Zigaretten sind die am häufigsten in die Umwelt entsorgten Objekte. Täglich landen viele Millionen Zigarettenstummel in unseren Grünanlagen, Gewässern und auf den Straßen. Hinzu kommt eine auch in die Millionen gehende Menge von Zigarettenverpackungen, die ebenso achtlos oder mutwillig in die Landschaft geworfen werden.
Wissenschaftliche Studien zeigen, dass Zigarettenreste ein erhebliches ökologisches Problem darstellen. Die Filter aus Zelluloseacetat zerfallen zu Mikroplastik; die aus ihnen gelösten Substanzen vergiften Böden und Gewässer. Zigarettenkippen schädigen und töten so unzählige Lebewesen. Darüber hinaus ist ihre Beseitigung durch Stadtreinigungen, etc. nur sehr unzureichend möglich, verursacht der öffentlichen Hand aber dennoch hohe Kosten.
Dieses „Kippenproblem“ kann dadurch gelöst werden, dass Zigaretten beim Verkauf mit einem Pfand belegt werden, welches bei Rückgabe der Kippen erstattet wird.
2. Unser Vorschlag:
20 Cent Pfand pro Zigarette, beziehungsweise vier Euro pro Packung. Zu jeder Packung wird ein Taschenaschenbecher ausgegeben. Wer die Schachtel samt vollem Taschenaschenbecher zurückbringt, erhält sein Geld zurück. RaucherInnen werden also nicht finanziell belastet; lediglich der Umweltfrevel wird teuer. Kippen und Packungen werden dem Recycling, bzw. der Wertstoffverwendung zugeführt. Hierfür fordern wir ein Gesetz zur Etablierung eines Pfandsystems auf Zigaretten und – oft als Problem übersehen – ihren Verpackungen. Dieses Pfandsystem ist
a.) durch die Zigarettenindustrie in Selbstverwaltung zu etablieren
b.) durch die Zigarettenindustrie, ggf. mit staatlicher Unterstützung, zu finanzieren
c.) durch den Staat zu auditieren
Hier geht's zur Petition!
https://zigarettenpfand.eu/pfand-fuer-zigaretten-zusammenfassung-und-pressematerial/
Keine Panik! Alles wird gut!
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