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Übertragen auf das menschliche Beispiel ist das derzeitige Vorgehen für eine Ausgleichsmaßnahme folgendermaßen (natürlich unter der Voraussetzung, dass man allen Lebewesen einen gewissen Respekt entgegenbringt):
Man macht ein größeres Dorf, inklusive aller Infrastruktur, dem Erdboden gleich. Den Bewohnern wird mitgeteilt, sie mögen sich doch in der Nachbarschaft umsehen, vielleicht ergibt sich eine Wohnmöglichkeit. Die, die nicht mobil sind, werden zurückgelassen und kommen, im wahrsten Sinne des Wortes, unter die Räder.
Falls also eine Ausgleichsmaßnahme getätigt werden müsste, sollte man diese sofort angehen, denn es dauert ca. 30 Jahre bis eine Streuobstwiese in ähnlicher Qualität gewachsen ist. Erst dann könnte das benötigte Grundstück gerodet und als Baugebiet genutzt werden. Die ortsgebundene Flora und Fauna könnte, mit größerem Einsatz ebenfalls geschützt werden.
Nach der artenschutzrechtlichen Einschätzung von SeeConcept handelt es sich bei dieser Streuobstwiese um ein Gebiet von mittlerer bis hoher, teilweise sehr hoher Wertigkeit.
Mit den üblichen Suchmaschinen unter „Bebauungsplan Breite Kaltbrunn“ zu finden.
Wir, der Ortsvorstand Allensbach Bündnis90/Grüne lehnen deshalb die Bebauung der Streuobstfläche als schlechteste Variante ab.
Musik: audiotrimmer
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