Die Satzung des Kreisverbandes regelt im Rahmen der Bundes- und Landessatzung die Rechte und Pflichten der Mitglieder, die Struktur des Kreisverbandes sowie die Art, die Größe und das Wahlverfahren von Gremien.
Die Ortsverbände können sich eine eigene Satzung geben, sofern sie keine eigene Satzung haben, gilt für sie die Satzung des Kreisverbandes entsprechend.
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