Der Kreistag ist das von den Bürgerinnen und Bürgern auf die Dauer von fünf Jahren gewählte Hauptorgan des Landkreises. Er entscheidet über die grundsätzlichen Angelegenheiten des Landkreises, legt die kommunalpolitischen Ziele und Vorstellungen fest.
Der Kreistag setzt sich derzeit aus 73 ehrenamtlich tätigen Mitgliedern (Kreisräten) und dem Landrat als Vorsitzendem zusammen.
Kreisräte können sich zu Fraktionen zusammenschließen. Dabei handelt es sich um einen freiwilligen Zusammenschluss von Mandatsträgern zur Durchsetzung ihrer politischen Interessen und Ziele. Zur Bildung einer Fraktion sind nach der Geschäftsordnung des Kreistags mindestens drei Mitglieder erforderlich.
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