Ende Januar 2020 hat der Bundestag gleich doppelt für wesentlich bessere Finanzierungsvoraussetzungen zugunsten von Bahnprojekten wie diesem geschaffen:
Das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) wird erstmals seit über 20 Jahren (!) mit deutlich mehr Geld ausgestattet. Gefördert werden damit der Bau von S‑, U- und Straßenbahnen und erstmals auch deren Sanierung.
Mit diesen Bundesmitteln können auch Streckenreaktivierungen gefördert werden (mit bis zu 90 Prozent).
Das Land steht hinter der Reaktivierung. Die Zabergäubahn (wie auch die Ablachtalbahn) befindet sich unter den 41 Strecken, deren Reaktivierung durch das Land derzeit geprüft wird. Die Ergebnisse werden im Sommer erwartet.
Eine Hausaufgabe muss allerdings der Bund noch erledigen, bevor über Reaktivierungen entschieden werden kann:
Das „standardisierte Verfahren“ zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit – eine Voraussetzung für die Förderfähigkeit – soll neu entwickelt werden. Klimaschutzaspekte und Verlagerungspotentiale sollen darin stärker gewichtet werden als bisher. Wann damit gerechnet werden kann ist offen …
Zum Artikel auf der Seite von Matthias Gastel
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