Auszug aus der Geschäftsordnung der Kreistagsfraktion (Legislatur 2024-2026):
Abgaben
Die Kreisrät*innen erhalten für ihre Arbeit eine Entschädigung entsprechend der
Entschädigungssatzung des Landkreises:
Die Fraktionsmitglieder vereinbaren eine freiwillige Abgabe in Höhe von 30% der ausgezahlten Sitzungsgelder (Kreistagssitzungen,Fraktionssitzungen u.ä.) an den KV Konstanz, sowie 30% der monatlichen Vergütungen für Aufsichtsräte/Beiräte etc. Maßgeblich für dieBerechnung ist hier der nach Steuern verbleibende Betrag.
Im Gegenzug werden die Kosten für Fraktionsklausuren etc. vom KV getragen. Es wird angestrebt mit dem KV eine Vereinbarung zur Verwendung der gespendeten Gelder zu treffen.
Folgende Sitzungsgelder/Entschädigungen verbleiben vollständig bei den
Fraktionsmitgliedern:
• Monatliche Entschädigung für die Fraktionssprecherin (aktuell 380 €/Monat, wird 1*pro Fraktion ausgezahlt, pro Doppelspitze also 190 €/Monat.)
• Monatliche Entschädigung für die Ausschusssprecher*innen (aktuell 100 €/Monat).
• Sitzungsgelder bei Aufsichtsräten oder Beiräten
• Fahrtkostenentschädigungen
• Entschädigung für Reisezeit
• Investitionskostenzuschuss Laptop/Tablett
Spenden gerne an:
Kontoname:
Buendnis 90 Gruene Kreisverb. Kn
Volksbank Bodensee-Oberschwaben:
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